Was kostet eine Schiedsverhandlung?
Das Schiedsverfahren ist äußerst kostengünstig; die Verfahrensgebühr beträgt gemäß § 45 SchAGNRW 20,00-- Euro, bei Abschluss eines Vergleiches 30,00-- Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 50,-- Euro erhöht werden.
Gemäß § 46 Abs 1 Nr. 1 SchAGNRW werden darüber hinaus als Auslagen eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie für Ausfertigungen und Ablichtungen von Protokollen und Bescheinigungen erhoben. Die Höhe der Dokumentenpauschale bestimmt sich nach
§136 Abs. 2 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Dokumentenpauschale beträgt danach, unabhängig von der Art der Herstellung, für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro je Seite und für jede weitere Seite 0,15 Euro.
Nach § 46 Abs 1 Nr. 2 SchAGNRW werden die notwendigen baren Auslagen (diese sind u.a. Zustellungs-, Telefon-, und Faxkosten) in tatsächlich entstandener Höhe erhoben.
Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist damit im Verhältnis zu den heute doch sehr hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form, den Streit zu erledigen.