Was kostet eine Schiedsverhandlung?

Das Schiedsverfahren ist äußerst kostengünstig; die Verfahrensgebühr beträgt gemäß § 45 SchAGNRW 20,00-- Euro, bei Abschluss eines Vergleiches 30,00-- Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 50,-- Euro erhöht werden.

 

Gemäß § 46 Abs 1 Nr. 1 SchAGNRW werden darüber hinaus als Auslagen eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie für Ausfertigungen und Ablichtungen von Protokollen und Bescheinigungen erhoben. Die Höhe der Dokumentenpauschale bestimmt sich nach

§136 Abs. 2 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Dokumentenpauschale beträgt danach, unabhängig von der Art der Herstellung, für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro je Seite und für jede weitere Seite 0,15 Euro.

 

Nach § 46 Abs 1 Nr. 2 SchAGNRW werden die notwendigen baren Auslagen (diese sind u.a. Zustellungs-, Telefon-, und Faxkosten) in tatsächlich entstandener Höhe erhoben.

 

Sollte die ordnungsgemäße Durchführung einer Schiedsverhandlung die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich machen (§46 Abs 2 SchAGNRW), zählen die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls zu den notwendigen baren Auslagen wie unter § 46 Abs 1 Nr. 2 SchAGNRW beschrieben. Die Vergütung hierfür, ist auf Antrag der Schiedsperson oder des Dolmetschers von dem zuständigen Amtsgericht festzusetzen. Die durch das Amtsgericht festgesetzte Dolmetscherentschädigung ist dann zunächst von der antragstellenden Partei beim Schiedsmann einzuzahlen. Eine Kostenteilung können die Partei dann in einem eventuell zu schließenden Vergleich erklären. Im Falle einer Erfolglosigkeit fallen die Kosten für den Dolmetscher, wie auch alle weiteren, oben beschriebenen Kosten an den Antragsteller, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch die Parteien.
 
In der überwiegenden Anzahl der Schiedsverfahren können die Parteien schon für ca. 50,00 Euro Gesamtkosten einen Vergleich und damit einen vollstreckbaren Titel erlangen. 

 

Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist damit im Verhältnis zu den heute doch sehr hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form, den Streit zu erledigen.