Welcher Schiedsmann ist zuständig?

Örtlich zuständig ist immer der Schiedsmann am Wohnsitz des Antragsgegners. Als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Dülmen I bin ich somit für das gesamte Stadtgebiet Dülmen mit Ausnahme der Ortsteile zuständig. Für Buldern, Hausdülmen, Hiddingsel, Kirchspiel, Merfeld, Rorup, ist somit mein Kollege, Herr Jochen Wensing, Am Hagenbusch 8 , 48249 Dülmen-Buldern, Tel.: 02590/938519, Email:jochen.wensing@gmail.com  als Schiedsmann des Schiedsamtsbezirk Dülmen II zuständig.

 

Name, Adresse sowie Telefonnummer der jeweils zuständigen Schiedsperson erfahren Sie auch bei der Stadtverwaltung Dülmen, beim örtlich zuständigen Amtsgericht sowie der Polizei.