Die Antragstellung

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei Ihrem zuständigen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Dülmen I gestellt werden.

 

Sie benötigen hierfür Vornamen, Namen und die genaue Anschrift der Gegenpartei.

Ferner muss sich aus Ihrem Antrag der genaue Sachverhalt ergeben.

 

Mit Einreichung des Schlichtungsantrages ist die Zahlung eines Vorschusses, der die voraussichtlich entstehenden Kosten abdeckt, durch den Antragsteller an den Schiedsmann erforderlich. Die Höhe des Vorschusses beträgt z. Zt. etwa 50,-- Euro, näheres erfahren Sie auch im Rahmen eines s. g. Vorgespräches durch Ihren Schiedsmann.